
Angeln am Kochelsee und der Loisach
Angeln am Kochelsee und der Loisach
Garantiert mit Biss können Angelfreunde am Kochelsee ab dem 01.05. bis 30.09. wieder ihre Haken auspacken - dann ist die Schonzeit für Renken, Hechte, Bach-, See- und Regenbogenforellen, Zander, Barsche, Schleien, Karpfen, Aale und Weißfischarten vorbei und auch die vereinzelt im See vorkommenden Saiblinge dürfen wieder vom Boot oder vom Ufer aus geangelt werden.
14 abwechslungsreiche Ufer-Kilometer am Fuße des Herzogstandes bieten ideale Voraussetzungen für jegliche Anglervorlieben. Während die südliche Seeseite des Kochelsee-Ufers eher steil abfällt und diese Region daher vor allem von Renkenfischern mit dem Boot aufgesucht wird, läuft das Ufer im Norden eher flach aus und ist mit viel Schilf bewachsen. Für die Raubfisch-Liebhaber eignet sich eine speziell ausgewiesene Blinkerstrecke am Südufer des Sees.
Aber auch Fluß-Angler kommen am Kochelsee auf ihre Kosten. Sie angeln bevorzugt am Loisach-Auslauf des Kochelsees, wo vom 01.05. - 30.09. (Inhaber der Saisonkarte bis 15.10.) Äschen, Huchen, Regenbogenforellen und Barben an den Köder gehen.
Wichtig für Angelfreunde ist die Information, dass der See nur bei Starkwind von Surfern genutzt wird und bis auf die Motorschifffahrt und die Fischerboote kein Motorbootverkehr auf dem See erlaubt ist.
Kochelsee
Fangzeit: 1. Mai bis 30. September (Mo-Fr 6 bis 22 Uhr vom Ufer aus, 6 bis 14 Uhr vom verankerten Kahn aus; Sa, So, Feiertag 6 bis 22 Uhr vom Ufer und vom Kahn aus)
Größe des Sees: 6qkm - größte Tiefe bei Vollstau 67 m
Fischarten: Renke, Hecht, Bach-, See- und Regenbogenforelle, Äsche, Zander, Aal, Barsch, Schleie, Karpfen und Weißfischarten. Bei allen Fischarten sind die staatl. Schonmaße und Schonzeiten einzuhalten. Darüber hinaus gelten für den Kochelsee folgende Sonderschonmaße: Renke 28 cm, Äsche 38 cm und Hecht 60 cm.
Köder: Gefischt werden darf mit Nymphe oder Wurm im ganzen Kochelsee. Mit Blinker und Kunstköder sowie Fliegenfischen nur auf der ausgewiesenen Blinkerstrecke vom Altenheim Seehof in Kochel a. See bis zur Felsenkellerbucht am Rautende/Schlehdorf vom Ufer aus.
Erlaubte Fangmittel: Zwei Handangeln mit je einer Anbissstelle oder eine Handangel mit zwei Anbissstellen.
Preise:
Tageskarte | 13,- € |
7-Tages-Karte | 40,- € |
Saisonkarte 01.05. - 30.09. | 220,- € |
Loisach
Fangzeit: 1. Mai bis 30. September (Inhaber der Saisonkarte bis 15. Oktober), 6 bis 20 Uhr täglich
Fischarten: Äsche, Bach- und Regenbogenforelle, Huchen, Hecht, Barbe und Weißfischarten
Fischfang: Gefischt werden darf mit künstlicher Fliege und künstlichem Köder vom Kochelsee-Auslauf bis Brunnenbach bei Ort auf einer Länge von 3 km. Die Bestimmungen auf dem Erlaubsnisschein sind strikt einzuhalten!
Schonmaße: Bei allen Fischarten sind die staatl. Schonmaße und -zeiten einzuhalten. Darüber hinaus gelten für die Loisach noch folgende Sonderschonmaße Äsche 38 cm.
Preise:
Tageskarte | 15,- € |
7-Tages-Karte | 60,- € |
Saisonkarte 01.05. - 15.10. | 250,- |
Die gekennzeichneten Schongebiete und die Fangbestimmungen (lt. Erlaubnisschein) sind unbedingt zu beachten.
Gefangene Fische dürfen weder verkauft noch vertauscht werden. Im Landgasthaus Fischerwirt werden Ihre gefangenen Fische gerne nach Wunsch zubereitet. Hier findet auch ein Fischerstammtisch statt. Nähere Informationen unter Landgasthaus Fischerwirt Tel. 08851 484
Angelscheinausgabestellen in Schlehdorf:
Lorenz Schnieringer, Schlehdorf, Seestr. 14, Tel. 08851 369 Fischerei Schretter (B. Strobl), Seestr. 20, Tel. 08851 1345
Für den Erwerb eines Erlaubnisscheines (Angelkarte) ist ein gültiger, staatlicher Fischereischein erforderlich.
Jahresfischereischein (3 Monate gültig) für ausländische Gäste (ohne Wohnsitz in Deutschland) im Rathaus Kochel a. See, Kalmbachstr. 11, 82431 Kochel a. See, Tel. 08851 92120 mit Personalausweis oder Reisepass und aktuellem Passbild sowie Nachweis über die Befähigung zum Angeln im Heimatland erhältlich.
